Kindbezogene Förderung beim Kauf von gemeindlichen Bauplätzen vom 27.01.2014

Kindbezogene Förderung beim Kauf von gemeindlichen Bauplätzen vom 27.01.2014
Kindbezogene Förderung beim Kauf von gemeindlichen Bauplätzen vom 27.01.2014
Dateigröße:
91.60 kB
Datum:
03. Juli 2018
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Die Gemeinde Westheim gewährt für den Kauf eines gemeindlichen Grundstücks eine kindbezogene Förderung in Höhe von 2.000,00 € pro Kind, für das der/die Erwerber/in Kindergeld bezieht und das selbst im Haushalt lebt. Der Preisnachlass ist begrenzt auf den Kaufpreisanteil für Grund und Boden. Maximale Förderung je Familie 10.000,00 €.

 
 
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