Update 27.11.2023 - Aktueller Stand Verbesserungsbeiträge Westheim/Ostheim und Hüssingen
Zwischenzeitlich wurden alle Verbesserungsbeitragsbescheide verschickt. Die Verwaltung bittet um die Beachtung der Ratenzahlungen!
Westheim/Ostheim: 05.12.2023 - 15.11.2024 - 15.11.2025
Hüssingen: 01.12.2023 - 15.11.2024 - 15.11.2025
Update 27.09.2023 - Aktueller Stand Verbesserungsbeiträge Westheim/Ostheim und Hüssingen
In der Gemeinderatssitzung am 26.09.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt:
2. Verbesserungsbeiträge Entwässerungseinrichtungen der Gemeinde Westheim
a) Vorstellung der Verbesserungsbeitragskalkulation
b) Festlegung endgültiger Umlegungsschlüssel (Verhältnis Beiträge/Gebühren)
3. Herstellungsbeiträge Entwässerungseinrichtungen
a) Vorstellung Herstellungsbeitragskalkulation
4. Beschlussfassung Beitragssatzungen für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen der Gemeinde Westheim (VES/EWS)
a) VES/EWS Westheim und Ostheim
b) VES/EWS Hüssingen
5. Beschlussfassung Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung
a) BGS/EWS Westheim und Ostheim - Neufassung
b) BGS/EWS Hüssingen – Neufassung
Für das Satzungsgebiet Westheim/Ostheim wurde ein Umlegungsschlüssel von 73 % über Verbesserungsbeiträge und 27 % über Gebühren beschlossen. Es ergibt sich ein finaler Grundstücksflächenbeitrag von 1,37 € und ein Geschossflächenbeitrag von 22,66 €.
Für das Satzungsgebiet Hüssingen wurde ein Umlegungsschlüssel von 90 % über Verbesserungsbeiträge und 10 % über Gebühren beschlossen. Es ergibt sich ein finaler Grundstücksflächenbeitrag von 2,51 € und ein Geschossflächenbeitrag von 24,60 €.
Die Präsentation im Gemeinderat mit allen Einzelheiten hierzu kann als Anlage heruntergeladen werden:
Die Verbesserungsbeitragssatzungen treten zum 15.10.2023 in Kraft und werden nach Ausfertigung hier veröffentlicht: Satzungen/Verordnungen
Die Herstellungsbeiträge wurden ebenfalls neu kalkuliert (Beträge können aus der Präsentation entnommen werden). Die Satzungen treten ebenfalls zum 15.10.2023 in Kraft und werden hier veröffentlicht: Satzungen/Verordnungen
Update 13.09.2023
Es wird zu diesem Thema am 26.09.23 eine Gemeinderatssitzung angesetzt. Die Zahlen sind jetzt alle bekannt, es fehlt jedoch noch der Gremiumsbeschluss über den finalen Umlegungsschlüssel und der anschließende Satzungsbeschluss. Die vorab kommunizierten Beitragssätze werden aber aus kalkulatorischen Gründen nicht den endgültigen Beitragssätzen entsprechen. Die endgültigen Beitragssätze werden sich aber vermutlich nur geringfügig von den vorab kommunizierten Beitragssätzen unterscheiden.
Der Ablauf wäre wie folgt:
Festlegung Umlegungsschlüssel durch Gemeinderat in der Sitzung am 26.09.23. Anschließend Beschlussfassung der Verbesserungsbeitragssatzung sowie der neuen Herstellungsbeitragssatzung, beide Satzungen sollen zum 15.10.23 in Kraft treten. Nach Inkrafttreten werden zeitnah die Beitragsbescheide verschickt. Sollte in der Sitzung am 26.09.23 keine Beschlussfassung erfolgen, würde zeitnah eine weitere GR-Sitzung anberaumt. Es sind dann auch noch einige organisatorische EDV-Arbeiten in der Verwaltungsgemeinschaft notwendig, das Ziel des Inkrafttretens zum 15.10.23 soll aber möglichst gehalten werden.
Sobald die entsprechenden Beschlüsse gefasst wurden, wird die Satzung auf der Homepage veröffentlicht und ortsüblich bekannt gemacht.
Update 20.06.2023
Die Gemeinde Westheim hatte bereits vor längerer Zeit beschlossen, auf die Einhebung von Vorauszahlungen bei den Verbesserungsbeiträgen zu verzichten und mittels endgültiger Beitragsbescheide abzurechnen. Diese sollten - beginnend im Herbst 2022 - in 4 jährlichen Raten - bis Herbst 2025 eingehoben werde. Aufgrund von Verzögerungen bei der Fertigstellung der Kläranlage Westheim konnte jedoch die ursprünglich für den Herbst 2022 anvisierte Einhebung der ersten Rate nicht durchgeführt werden. Die Erstellung der Verbesserungsbeitragsbescheide ist jetzt für den Herbst 2023 angedacht.
Die Gemeinde Westheim ist verpflichtet bis Ende 2023 die noch ausstehenden Kosten bei BayernGrund zu begleichen. Ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung sind die hierfür vorgesehenen Verbesserungsbeiträge. Eine Anpassung der bereits am 30.11.2021 festgelegten Beitragssätze ist derzeit nicht geplant und bleibt weiterhin unverändert für:
Satzungsgebiet |
Grundstücks- |
Geschoss- |
Westheim/Ostheim |
1,30 € |
23,00 € |
Hüssingen |
2,50 € |
25,00 € |
Damit diese Beiträge, wie ursprünglich geplant, bis Ende 2025 vollständig eingehoben werden können, ist jedoch eine Anpassung auf 3 Raten (jeweils 1 Rate pro Jahr) notwendig. Aufgrund der geplanten Ratenzahlungen müssen die erwarteten Einnahmen aus den Verbesserungsbeiträgen durch die Gemeinde mittels eines Darlehens in Höhe von 3,27 Mio. Euro vorfinanziert werden.
Bei 4 jährlichen Raten und einem angenommenen Darlehenszinssatz von 3,5 % würde sich für die Gemeinde eine Zinsmehrbelastung von ca. 85.000 € im Vergleich zu 3 jährlichen Ratenzahlungen ergeben. Um diese Zinslast zu verringern, wurde daher eine Reduzierung auf 3 Raten am 13.06.2023 durch den Gemeinderat beschlossen. Durch diese Reduzierung ergeben sich jetzt höhere Einzelraten. Da die ursprünglich für den Herbst 2022 geplante 1. Rate nicht eingehoben wurde, entstehen letztendlich aber überschaubare jährliche Mehrbelastungen für die Beitragszahler. Sollten hierdurch jedoch im Einzelfall nicht unerhebliche Härten entstehen, können auch individuelle Ratenzahlungen bei der Kommune beantragt werden. Selbstverständlich besteht aber auch die Möglichkeit den gesamten Verbesserungsbeitrag in einer Zahlung zu begleichen, wenn keine Ratenzahlung gewünscht wird.
gez. Herbert Weigel 1. Bgm.
Update 25.10.2022
Da zum Zeitpunkt der GR-Sitzung noch immer keine genauen Liefertermine für die rückständige Steuereinheit bekannt waren, konnte auch über den weiteren zeitlich Ablauf nicht entschieden werden. Erst nach Installation der Steuereinheit kann der Rückbau der alten Kläranlage erfolgen und das Gebäude für die Schlammpressung durch die Firma Heuchel an dieser Stelle errichtet werden. Daher wurde auch über eine evtl. Änderung der Raten nichts beschlossen und der Tagesordnungspunkt vertagt. Sobald es hier weitere Informationen gibt, werden die Bürger entsprechend informiert.
Update 26.09.2022
Die Gemeinderatssitzung zum Thema "Ratenzahlung - siehe Update 12.09." wird am 18.10.2022 um 19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle Westheim stattfinden.
Update 12.09.2022
Wie im August-Mitteilungsblatt bereits bekannt gegeben, kann die Kläranlage Westheim nicht wie geplant, im September in den Probebetrieb gehen, da von der Firma Siemens die Lieferung der zentralen Steuereinheit erst Ende November zugesagt ist. Mit der Projektsteuerung und den Firmen wurde sich auf den Probebetrieb Ende Januar geeinigt. Dies hat zur Folge, dass die 1. Rate unserer Verbesserungsbeiträge nicht, wie geplant, zum Jahresende 2022, sondern voraussichtlich erst im Herbst 2023 eingehoben werden kann!
Der Gemeinderat wird sich mit diesem Thema in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung nach den Ferien befassen und festlegen, wie auf diese Situation zu reagieren ist. Möglich wäre anstatt 4 Raten dies auf 3 Raten zu verkürzen, damit sich die Abrechnung nicht zu lange verzögert.
Wir werden den Termin für diese Gemeinderatssitzung noch rechtzeitig bekanntgeben, damit interessierte Bürger teilnehmen können.
gez. Herbert Weigel 1. Bgm.
Grundlagenbeschluss - Gemeinderatssitzung 30.11.2021
In der Gemeinderatssitzung am 14.09.2021 informierte das Büro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung das Gemeindratsgremium über den aktuellen Stand der aufgenommenen Beitragsflächen und die möglichen Beitragssätze für die anstehenden Verbesserungsbeiträge der Entwässerungseinrichtungen Westheim/Ostheim und Hüssingen. Anschließend wurden die Bürger in 3 Informationsveranstaltungen hierüber informiert. Die entsprechenden Präsentationen werden weiter unten zum Download bereitgestellt.
In der Gemeinderatssitzung am 30. Nov. 2021 (TOP 1) wurde nun die weitere Vorgehensweise beschlossen:
Es werden keine Vorauszahlungen mehr eingehoben. Nach der Fertigstellung aller verbesserungsbeitragspflichtiger Maßnahmen (vermutlich im Herbst 2022) wird mit den endgültigen Baukosten und den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen beitragspflichtigen Flächen endgültig abgerechnet. Der jeweils fällige Beitrag wird auf 4 Raten verteilt. Die 1. Rate wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2022, die 2. Rate Ende 2023, die 3. Rate Ende 2024 und die 4. Rate Ende 2025 fällig werden.
Um den Grundstückseigentümern Planungssicherheit zu geben, wurde anhand der in den Informationsveranstaltungen aufgezeigten voraussichtlichen Kosten, folgende Beitragssätze festgelegt:
Satzungsgebiet |
Grundstücksfl.- |
Geschossfl. |
Westheim/Ostheim | 1,30 € | 23,00 € |
Hüssingen | 2,50 € | 25,00 € |
Dies entspricht für Westheim/Ostheim einem Kostenverteilungsschlüssel von etwas weniger als 80 % auf Beiträge und somit etwas mehr als 20 % in Gebühren. In Hüssingen entspricht dies einem Kostenverteilungsschlüssel von etwas mehr als 80 % auf Beiträge und somit etwas weniger als 20 % in Gebühren. Anhand dieser Beitragssätze und der beitragspflichten Flächen (individuelles Aufmaßblatt!) kann sich bereits jetzt jeder Grundstückseigentümer seinen Verbesserungsbeitrag ausrechnen.
Bei individuellen Fragen hierzu steht Ihnen in der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm, weiterhin Herr Buckel und Herr Liesenfeld zur Verfügung. Bei Fragen zu den Flächenaufmaßen können Sie sich an das Büro Dr. Schulte | Röder (Tel: 0931/304084-954) wenden.
Die in den Bürgerinformationsveranstaltungen gezeigten Präsentationen können hier heruntergeladen werden!
Alle Informationen (Dokumente) sind auch über das Download-Menü auf der rechten Seite abrufbar.