Breitbandausbau Roßmeiersdorf und Pagenhard

Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern:
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Näheres kann der Breitbandrichtlinie - BdR entnommen werden.

Die Gemeinde Westheim beabsichtigt, sich in diesem Förderverfahren zu beteiligen.

Nachstehend informieren wir über den derzeitigen Stand im Förderverfahren.
 

1. Bestandsaufnahme / Markterkundung:

Dokumente zum Download:

 
2. Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung

Die Gemeinde Westheim veröffentlicht nachfolgend gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern das Ergebnis der in diesem Rahmen durchgeführten Markterkundung. 

Das entsprechende Dokument steht nachfolgend zum Download zur Verfügung:

 
3. Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers im Rahmen der BbR

Die Gemeinde Westheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens. Der genaue Text der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Ebenfalls zum Download zur Verfügung steht die Karte der Erschließungsgebiete mit dem Ergebnis der Markterkundung, der Musterausbauvertrag sowie das Musterdokument zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke inkl. entsprechender Hinweise für diese Berechnung.

Westheim, 01.12.2015

 
4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung Ergebnis

Die Gemeinde Westheim gibt nachfolgend die vorgesehene Auswahlentscheidung für den Netzbetreiber zum Breitbandausbau im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) bekannt:

Download:

 
5. Übergabe des Zuwendungsbescheids (Modul 6)

Die Gemeinde Westheim hat am 24.10.2016 den Zuwendungsbescheid durch Minister Söder bekommen.

 

6. Abschluss des Kooperationsvertages (Modul 7)

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Gemeinde Westheim wurde unterzeichnet. Mit der Bekanntmachung vom 11.01.2017 bestätigt die Gemeinde die Freigabe des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

Download:

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