Bekanntmachung vom 29.09.2023:

Gemäß Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sowie § 1 der Bekanntmachungsverordnung (BekV) vom 19.01.1983 (GVBI S. 14) werden folgende Satzungen amtlich bekanntgemacht:

Die Beschlussfassung über den Erlass der Satzungen erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2023. Die Satzungen treten am 15.10.2023 in Kraft. Sie liegen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der VGem Hahnenkamm, Zimmer 24 zur Einsichtnahme auf.

Die Satzungen bedürfen nicht der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.

Die Bekanntmachung erfolgt durch die Niederlegung in der Geschäftsstelle der VGem Hahnenkamm und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an der Amtstafel (Amtstafeln) der Gemeinde Westheim.

Heidenheim, den 29.09.2023

  Herbert Weigel

1. Bürgermeisterin

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