Die Gemeinde Westheim gewährt für den Kauf eines gemeindlichen Grundstücks eine kindbezogene Förderung in Höhe von 2.000,00 € pro Kind, für das der/die Erwerber/in Kindergeld bezieht und das selbst im Haushalt lebt. Der Preisnachlass ist begrenzt auf den Kaufpreisanteil für Grund und Boden. Maximale Förderung je Familie 10.000,00 €.