Anpassung der Abwassergebühren ab 01.01.2024

Für den Zeitraum 2024 bis 2027 wurden die Abwassergebühren neu kalkuliert und im Gemeinderat am 21.11.2023 vorgestellt. Es ergeben sich ab 01.01.2024 folgende Gebühren:

 Satzungsgebiet

Grundgebühr/Monat

Einleitungsgebühr

bis 10 m³/h

über 10 m³/h

pro m³

Westheim/Ostheim

6,00 €
(wie bisher)

12,00 €
(wie bisher)

3,36 € (Westheim + Ostheim)*
(Westheim bisher 3,10 €)
(Ostheim bisher 1,50 €)

Hüssingen 7,50 €
(wie bisher)
15,00 €
(wie bisher)

2,75 €
(Hüssingen bisher 2,65 €)

* Ab dem Jahr 2024 wurden die Einleitungsgebühren vereinheitlicht. Die Anpassung der Grundgebühr erfolgte bereits im letzten Kalkulationszeitraum. Nach dem technischen Zusammenschluss der beiden bisher getrennten Einrichtungen wurde die neue gemeinsame Einleitungsgebühr (3,36 €) kalkuliert. Ab 1. Januar 2024 gelten damit in Westheim und Ostheim die selben Gebührensätze bei der Grundgebühr und der Einleitungsgebühr.

Die Gemeinde Westheim hat in der Sitzung am 21.11.2023 die folgenden Änderungssatzungen beschlossen, sie treten zum 01.01.2024 in Kraft:

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.