Hebesätze Grundsteuer und Gewerbesteuer ab 01.01.2025

Mit GR-Beschluss vom 27.11.2024 wurde eine Hebesatzsatzung für die Grundsteuer und Gewerbesteuer zum 01.01.2025 erlassen.

Nach § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz wird der Hebesatz für ein oder mehrere Kalenderjahre festgesetzt, jedoch maximal für den Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge. Da dieser Zeitraum am 31.12.2024 endet, mussten die Messbeträge ab dem 01.01.2025 vom Finanzamt neu festgesetzt werden. Die Gemeinden sind daher verpflichtet, die Hebesätze ebenfalls neu festzulegen. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt mittels einer Hebesatzsatzung zum 01.01.2025. Mit der Hebesatzsatzung wird auch der Gewerbesteuerhebesatz festgesetzt, dieser wurde (wie bisher) bei 310 Prozentpunkten belassen.

Im Zuge der Grundsteuerreform ergeben sich im Einzelfall Mehr- oder Minderbelastungen, welche teilweise erheblich ausfallen können. Die Verwaltung hat auf Grundlage der vom Finanzamt übermittelten Messbeträge (Stand 25.11.2024) sowie der angestrebten Aufkommensneutralität neue Hebesätze für die Grundsteuer A + B berechnet. Dabei war zu berücksichtigen, dass aufgrund bereits erkennbarer Fehler eine nicht unerhebliche Reduzierung des Gesamtmessbetragsaufkommens zu erwarten ist, ein entsprechender „Puffer“ musste dadurch mit eingeplant werden.

WICHTIG: Sollten Grundstückseigentümer fehlerhafte Messbeträge feststellen, kann die Berichtigung schriftlich beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Einwände gegen den Messbetrag können nicht bei der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm oder der Gemeinde Westheim geltend gemacht werden!

Die Hebesätze wurde wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A: 500 %

Grundsteuer B: 225 %

Der Versand der Grundsteuerbescheide erfolgt in den ersten Januarwochen 2025!

Die Hebesatzsatzung kann hier heruntergeladen werden:

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